SYSTEMATISCHE KIEFERORTHOPAEDIE
Die „normale“ kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes beginnt in der sog. zweiten Wechselgebissphase, d.h. sobald der erste Zahn der Stützzone durchbricht (Eckzahn oder kleine Backenzähne) mit ca. 9-11 Jahren und wird von der Kasse übernommen, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird. Auch hierfür hat die Kasse strenge Richtlinien festgelegt, was sie übernimmt und was nicht. Generell ist die kieferorthopädische Behandlung dafür gedacht, Spätfolgen einer Zahnfehlstellung wie z.B. Kiefergelenksarthrose oder Parodontitis zu vermeiden. Der für die Patienten sichtbarste Erfolg, das „Hollywood-Lächeln“, ist für den Kieferorthopäden eigentlich nur ein schöner Nebeneffekt der Behandlung. Deswegen übernimmt die Kasse häufig keine Kosten für schiefe Frontzähne, die den Patienten stören, weil dies bis zu einem gewissen Ausprägungsgrad nicht „krankheitsrelevant“ ist. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, eine solche Fehlstellung, die die Kriterien der Kasse nicht erfüllt zu korrigieren, müssen die Kosten vom Patienten selbst übernommen werden.
Eine kieferorthopädische Normalbehandlung dauert in der Regel 4 Jahre, kann aber auch deutlich kürzer oder länger ausfallen, je nachdem, wie gut Ihr Kind mitarbeitet oder ob es zu unvorhersehbaren Wachstumsschüben kommt. Bis alle Milchzähne draußen sind (zwischen 11.-14. Lebensjahr) wird mit herausnehmbaren Apparaturen behandelt. Dabei kommen je nach Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ihres Kindes verschiedenste Apparaturen infrage, deren Tragezeit penibel eingehalten werden sollte, um einen Behandlungserfolg zu garantieren.
Sobald alle bleibenden Zähne da sind, wird in der Regel auf festsitzende Zahnspangen umgestellt. Dennoch ist auch dann noch die aktive Mitarbeit Ihres Kindes gefordert. Die erschwerte Mundhygiene muss durch akribisches Putzen kompensiert werden und in den meisten Fällen müssen 24 Stunden Gummizüge getragen werden,was bei Nichtbefolgen eine deutliche Verlängerung der Behandlungszeit nach sich ziehen kann.
Das letzte Jahr der im Kassenplan vorgesehenen 4 Jahre Behandlungszeit nennt man Retentionsphase. Hier erhält ihr Kind nach Abschluss der aktiven Behandlung und Abnahme der Brackets, erneut eine lose Spange, die es nachts tragen muss und die verhindern soll, dass die Zähne sich in die alte Position verschieben. Das nennt man Rezidiv . Häufig fehlt den Kindern nach so langer Behandlung die Motivation, diese Spange zu tragen und es kommt zu Rezidiven. Um dies zu verhindern, empfehlen wir einen festsitzenden Retainer, das ist ein Draht, der von hinten an die Frontzähne geklebt wird und sie so in ihrer Position hält. Allerdings ist dieser festsitzende Retainer in Deutschland (noch) keine Kassenleistung und muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
BEHANDLUNGSABLAUF
Sollte Ihrem Zahnarzt oder Ihnen an der Zahnstellung Ihres Kindes etwas auffallen, vereinbaren Sie einen Termin bei uns zur Erstberatung. Hier wird anhand der von Ihnen ausgefüllten Anamnese (Krankengeschichte) und einer klinischen Untersuchung Ihres Kindes festgestellt, ob ein Behandlungsbedarf im Sinne der Krankenkasse vorliegt. Falls nicht, ist es dennoch sinnvoll eine jährliche Kontrolluntersuchung bis zur Volljährigkeit durchzuführen, um einen möglichen Behandlungsbeginn nicht zu versäumen, der sich durch Zahnstellungsänderungen im Wachstum noch ergeben kann. Falls bei Ihrem Kind Behandlungsbedarf vorliegt, machen wir in der gleichen oder einer Folgesitzung die ersten diagnostischen Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn kein Behandlungsbedarf im Sinne der Krankenkasse vorliegt, Sie oder Ihr Kind aber dennoch eine Behandlung wünschen, die dann jedoch privat abgerechnet werden muss.
1.TERMIN: DIAGNOSTIK
Beim ersten Termin werden bei Ihrem Kind Abdrücke genommen, Fotos gemacht und zwei Röntgenaufnahmen angefertigt. Anhand dieser Unterlagen erstellen die Kieferorthopäden einen sogenannten Behandlungsplan, der bei gesetzlich Versicherten der Krankenkasse zugeschickt wird. Genehmigt diese nach Prüfung aller beantragten Geräte, Materialien, Kosten etc. den Plan, erhalten sowohl der Versicherte als auch der Behandler eine Nachricht und beim nächsten Termin kann die Behandlung beginnen. Privat Versicherte erhalten den Plan per Post und müssen diesen selbst bei der zuständigen Kasse einreichen und informieren uns telefonisch sobald die Genehmigung da ist.
FOLGETERMINE
Nachdem der Plan genehmigt wurde, beginnt die eigentliche Behandlung. Hierfür existieren zahllose verschiedene herausnehmbare und festsitzende Behandlungsapparaturen, die Ihnen und Ihrem Kind individuell empfohlen und erläutert werden. In der Regel werden zur Herstellung der meisten Geräte noch einmal Abdrücke benötigt. Sobald die Geräte eingesetzt sind, werden mit Ihnen in regelmäßigen Abständen Kontrolltermine vereinbart, in denen der behandelnde Arzt den Trageerfolg beurteilt und Anweisungen erteilt, wie bestimmte Geräte aktiviert oder in anderer Form getragen werden müssen. Zuweilen muss das Gerät gewechselt werden bzw. ein anderes hergestellt werden, um den Behandlungserfolg zu garantieren. Etwa zur Hälfte der geplanten Behandlungszeit erfolgt eine sog. Zwischenanalyse, wo anhand neuer Röntgen- und Fotoaufnahmen dokumentiert wird, was bisher passiert ist und ob die Therapie anschlägt oder verändert bzw. bald abgeschlossen werden kann. Auch am Ende der Behandlungszeit wird dies alles nochmals dokumentiert.
SPEZIELLES WISSEN ZUR KRANKENKASSEN-ABRECHNUNG
Sobald Ihr gesetzlich versichertes Kind die Kriterien der Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung erfüllt, werden die Kosten zu 100% übernommen. Jedoch behält die Kasse zur Sicherheit eine Art Pfand ein, um zu verhindern, dass eine begonnene Behandlung, die viel Mitarbeit und Motivation von Seiten des Patienten verlangt, erfolglos abgebrochen wird. Das bedeutet für Sie, dass während der laufenden Behandlung Ihres Kindes pro Quartalsabrechnung 20% der Kosten zunächst von Ihnen selbst übernommen werden müssen. Sollten sich Geschwisterkinder gleichzeitig in Behandlung befinden, sind es nur 10%. Wenn Sie jedoch alle Rechnungen aufbewahren und die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird, erstattet Ihnen die Krankenkasse Ihre vorgelegte Summe gänzlich zurück!
AVL – WAS BEDEUTET DAS?
Bestimmte Leistungen wie besondere, z.B. durchsichtige Keramikbrackets oder festsitzende Retainer übernimmt die Krankenkasse zwar nicht, sie können Sie aber im Rahmen einer außervertraglichen Leistung dennoch bei uns bekommen. Auch eine Ratenzahlung ist in unserer Praxis möglich. Genaue Details in Ihrem speziellen Fall erläutern wir gerne mit Ihnen in einem detaillierten Beratungsgespräch, an dessen Ende Sie zusätzlich eine kurze Informationsbroschüre zu unseren angebotenen Leistungen erhalten und sich darüber zuhause in Ruhe Gedanken machen können.
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